Waffeneinfuhr

Nur für Nicht-Skandinavier !

 

Nach schwedischem Recht müssen alle Nicht-Skandinavier

um eine Einfuhrgenehmigung von Waffen nach Schweden

ansuchen. Dies liegt gänzlich auβer der Kontrolle des

Veranstalters und kann nicht beeinfluβt werden.

Wir können Ihnen jedoch dabei helfen.

 

Mit der Einfuhrgenehmigung und dem EU-Waffenpass

können Sie alle Arten CAS–Waffen nach Schweden einführen.

 

Wenn Sie nach dem Wettkampf Urlaub in Schweden machen

wollen, geben Sie den letzten Urlaubstag als Ausreisetag an,

um Zeitüberschreitungen zu vermeiden.

 

Sie können um die Einfuhrgenehmigung auf 2 Wege ansuchen:

Entweder über den Veranstalter, oder direkt bei der

schwedischen Polizei.

 

Wir und die Polizei empfehlen den über den Veranstalter, da

auf diesem Wege die Kontrolle über alle Ansuchen haben.

 

Wählen Sie über den Veranstalter, so füllen Sie diese

Dokumente komplett aus und drucken diese aus.

 

Machen Sie eine Kopie von Ihrem EU-Waffenpass und eine

Kopie der Originallizenz von allen Waffen die Sie nach

Schweden einführen wollen. Achten Sie darauf, dass das

Ablaufdatum der Lizenz sichtbar ist.

 

 

Senden Sie alles spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu:

Torsby Pistolskytteklubb

Nottjärnsvägen 10

S-685 92 Torsby

Sweden

 

und bezahlen gleichzeitig SEK 600,-- auf das nachfolgende

Bankkonto.

IBAN: SE97 9500 0099 6026 4913 4323

SWIFT: NDEASESS

 

Der Veranstalter erledigt dann in Ihrem Namen alles Weitere

und sieht zu, dass Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig erhalten.

 

 

 

Wollen Sie den Antrag direkt bei der schwedischen Polizei

stellen, so füllen Sie diese Dokumente aus und senden

diese mit den erforderlichen Kopien spätestens 6 Wochen

vor Reiseantritt an:

 

Polismyndigheten Wärmland

Att: Birgitta Lundqvist Torsby

Box 157

S-65105 Karlstad

 

Gleichzeitig bezahlen Sie bitte SEK 600,-- auf das folgende

Plus-Giro Konto:

IBAN: SE 29 9500 0099 6034 0135 3960

BIC  : NDEASESS

 

Bitte ”Conveyance of weapons” und den Namen des Antragstellers beim Überweisungsformular angeben.

 

Sie erhalten dann alle notwendigen Bescheinigungen direkt von der schwedischen Polizei nach Hause gesendet.

 

 

 

Wenn ausländische Schützen eingeladen werden, sollte folgendes beachtet werden:

 

Personen die nach Schweden einreisen, dürfen Waffen und Munition mitnehmen um an Wettbewerben teilnehmen zu können, vorausgesetzt, die dafür notwendige Einfuhrgenehmigung wurde erteilt.

 

„Ausnahme“

Dänische, finnische und norwegische Staatsbürger die auβerhalb von Schweden wohnen, dürfen ohne Einfuhrgenehmigung Waffen und Munition für Wettbewerbe einführen. Zu beachten ist, daβ die Einladung und Waffenlizenz oder der EU-Waffenpass an der Grenze beim Zoll vorzuweisen sind.

 

Aus praktischen Gründen können die Veranstalter von Wettbewerben um die Einfuhrgenehmigung für die Schützen  aus Nicht-Skandinavischen Ländern ansuchen.

Das Ansuchen muss auch hier mindestens 6 Wochen vor der Einreise des Teilnehmers eingelangt sein. Die Service-Gebühr in der Höhe von SEK 600,-- muss gleichzeitig mit dem Einsenden des Antrages überwiesen werden.

Bitte beachten – Überweisung nur in schwedischen Kronen.

Ohne die Einzahlung der Service-Gebühr wird der Antrag nicht bearbeitet.

 

Folgende Punkte sind für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung zwingend erforderlich:

 

1. Marken, Serienummern und Kaliber der Waffen

2. Verwendungszweck der Waffen, die Aufenthaltsdauer,

    die Angabe des Einreisetages und Ausreisetages inkl

    Flugnummer

3. Die Menge der Munition und Kaliber

4. Der Name des Antragstellers, Geburtsdatum, Adresse und

    Land

5. Name des Veranstalters, Adresse und Telefonnummer

6. Wo der Wettbewerb stattfindet

7. Die Einladung beifügen

8. Die Kopienen der Waffenlizenzen des Heimlandes beifügen

9. Angabe des Einreise- bzw Ausreiseortes.

 

Bei Fehlen eines dieser Punkte wird der Antrag unbearbeitet retourniert.

Dadurch kann eine Zeitverzögerung entstehen, die es dem Teilnehmer unmöglich machen, zeitgerecht mit seinen Waffen und seiner Munition in Schweden einzureisen.

 

Die Einfuhrgenehmigung wird an die Adresse des Teilnehmers gesendet.

Waffen und Einfuhrgenehmigung müssen bei der Einreise beim Zoll vorgewiesen werden.

Bei der Ausreise ist beim Zoll ein Stempel zur Ausfuhr der Waffen erforderlich. 

 

 

 

  

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