Waffeneinfuhr
Nur für Nicht-Skandinavier !
Nach schwedischem Recht müssen alle Nicht-Skandinavier
um eine Einfuhrgenehmigung von Waffen nach Schweden
ansuchen. Dies liegt gänzlich auβer der Kontrolle des
Veranstalters und kann nicht beeinfluβt werden.
Wir können Ihnen jedoch dabei helfen.
Mit der Einfuhrgenehmigung und dem EU-Waffenpass
können Sie alle Arten CAS–Waffen nach Schweden einführen.
Wenn Sie nach dem Wettkampf Urlaub in Schweden machen
wollen, geben Sie den letzten Urlaubstag als Ausreisetag an,
um Zeitüberschreitungen zu vermeiden.
Sie können um die Einfuhrgenehmigung auf 2 Wege ansuchen:
Entweder über den Veranstalter, oder direkt bei der
schwedischen Polizei.
Wir und die Polizei empfehlen den über den Veranstalter, da
auf diesem Wege die Kontrolle über alle Ansuchen haben.
Wählen Sie über den Veranstalter, so füllen Sie diese
Dokumente komplett aus und drucken diese aus.
Machen Sie eine Kopie von Ihrem EU-Waffenpass und eine
Kopie der Originallizenz von allen Waffen die Sie nach
Schweden einführen wollen. Achten Sie darauf, dass das
Ablaufdatum der Lizenz sichtbar ist.
Senden Sie alles spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu:
Torsby Pistolskytteklubb
Nottjärnsvägen 10
S-685 92 Torsby
Sweden
und bezahlen gleichzeitig SEK 600,-- auf das nachfolgende
Bankkonto.
IBAN: SE97 9500 0099 6026 4913 4323
SWIFT: NDEASESS
Der Veranstalter erledigt dann in Ihrem Namen alles Weitere
und sieht zu, dass Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig erhalten.
Wollen Sie den Antrag direkt bei der schwedischen Polizei
stellen, so füllen Sie diese Dokumente aus und senden
diese mit den erforderlichen Kopien spätestens 6 Wochen
vor Reiseantritt an:
Polismyndigheten Wärmland
Att: Birgitta Lundqvist Torsby
Box 157
S-65105 Karlstad
Gleichzeitig bezahlen Sie bitte SEK 600,-- auf das folgende
Plus-Giro Konto:
IBAN: SE 29 9500 0099 6034 0135 3960
BIC : NDEASESS
Bitte ”Conveyance of weapons” und den Namen des Antragstellers beim Überweisungsformular angeben.
Sie erhalten dann alle notwendigen Bescheinigungen direkt von der schwedischen Polizei nach Hause gesendet.
Wenn ausländische Schützen eingeladen werden, sollte folgendes beachtet werden:
Personen die nach Schweden einreisen, dürfen Waffen und Munition mitnehmen um an Wettbewerben teilnehmen zu können, vorausgesetzt, die dafür notwendige Einfuhrgenehmigung wurde erteilt.
„Ausnahme“
Dänische, finnische und norwegische Staatsbürger die auβerhalb von Schweden wohnen, dürfen ohne Einfuhrgenehmigung Waffen und Munition für Wettbewerbe einführen. Zu beachten ist, daβ die Einladung und Waffenlizenz oder der EU-Waffenpass an der Grenze beim Zoll vorzuweisen sind.
Aus praktischen Gründen können die Veranstalter von Wettbewerben um die Einfuhrgenehmigung für die Schützen aus Nicht-Skandinavischen Ländern ansuchen.
Das Ansuchen muss auch hier mindestens 6 Wochen vor der Einreise des Teilnehmers eingelangt sein. Die Service-Gebühr in der Höhe von SEK 600,-- muss gleichzeitig mit dem Einsenden des Antrages überwiesen werden.
Bitte beachten – Überweisung nur in schwedischen Kronen.
Ohne die Einzahlung der Service-Gebühr wird der Antrag nicht bearbeitet.
Folgende Punkte sind für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung zwingend erforderlich:
1. Marken, Serienummern und Kaliber der Waffen
2. Verwendungszweck der Waffen, die Aufenthaltsdauer,
die Angabe des Einreisetages und Ausreisetages inkl
Flugnummer
3. Die Menge der Munition und Kaliber
4. Der Name des Antragstellers, Geburtsdatum, Adresse und
Land
5. Name des Veranstalters, Adresse und Telefonnummer
6. Wo der Wettbewerb stattfindet
7. Die Einladung beifügen
8. Die Kopienen der Waffenlizenzen des Heimlandes beifügen
9. Angabe des Einreise- bzw Ausreiseortes.
Bei Fehlen eines dieser Punkte wird der Antrag unbearbeitet retourniert.
Dadurch kann eine Zeitverzögerung entstehen, die es dem Teilnehmer unmöglich machen, zeitgerecht mit seinen Waffen und seiner Munition in Schweden einzureisen.
Die Einfuhrgenehmigung wird an die Adresse des Teilnehmers gesendet.
Waffen und Einfuhrgenehmigung müssen bei der Einreise beim Zoll vorgewiesen werden.
Bei der Ausreise ist beim Zoll ein Stempel zur Ausfuhr der Waffen erforderlich.